Psychotherapie für Firmen und ihren Mitarbeitern
Psychotherapie für Firmen und Mitarbeitern
Ist ein Mitarbeiter länger als sechs Wochen krank, muss der Arbeitgeber eine betriebliche Eingliederung organisieren. So ist es seit 2004 im Sozialgesetzbuch (§ 167.2 SGB IX) vorgesehen. Als Fall-Manager kümmern ich mich darum, dass Mitarbeiter, die aufgrund von Krankheit oder Unfall mehrere Wochen nicht arbeiten konnten, wieder an ihren alten Arbeitsplatz zurückkehren können.
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